Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail gültig

Abmahnungen sind eine unangenehme Angelegenheit: Niemand erhält sie gern. Bislang erreichte ein solches Anwaltsschreiben die Empfänger vorrangig per Fax und per Post. Inzwischen sind aber erste Fälle bekannt, in denen die Abmahnung per E-Mail zugestellt wurden.

Das LG Hamburg hat diese Zustellungsform für rechtens erklärt. In einem kürzlich entschiedenen Fall erhielt ein Urheberrechtsverletzer eine Abmahnung per E-Mail. Diese E-Mail wurde jedoch von dessen Firewall blockiert und nie zugestellt.

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als “zugegangen” zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.

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