Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V. hat Carola Enning vom Webauftritt hausfrauenseite.de abgemahnt, die sie ein Rezept ihrer Schwiegergroßmutter für den sogenannten “Dresdner Stollen” anbietet. Denn die Schlemmerei darf nur dann den Namen “Dresdner Stollen” tragen, wenn sie den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entsprechen, berichtet intern.de. Voraussetzung sei unter anderem, dass der Stollen in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb gebacken wurde.