Die Redaktion von gulli.com, persönlich vertreten durch Lars Sobiraj, hat letzte Woche eine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier bzw. Kornmeier & Partner erstattet. Am 25.11. wurde das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitgeteilt.
Die Frankfurter Rechtsanwälte Kornmeier & Partner mahnen im Namen der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH sogenannte Filesharer als angebliche Urheberrechtsverletzer ab. Die Kanzlei Kornmeier verlangt in ihren Abmahnungen häufig einen Pauschalbetrag zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten. In den jüngsten Fällen liegt dieser meist bei etwa 450 Euro. Bestreitet der Abgemahnte die Berechtigung dieser Kosten, dann machen die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner in einem Folgeschreiben ausdrücklich Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geltend. Die Kanzlei Kornmeier beruft sich dabei ausdrücklich darauf, dass die ihrer Mandantschaft nach dem RVG entstandenen Anwaltskosten zu tragen sind.
Wie die Leser von gulli wissen dürften, wurden am 14. November auf Wikileaks mehrere Dokumente veröffentlicht. Aus diesen könnte man herauslesen, dass gegenüber den Abgemahnten Anwaltskosten geltend gemacht werden, die so gar nicht entstanden sind. Insbesondere ein Fax von Rechtsanwalt Dr. Udo K. an den britischen Rechtsanwalt Brian M. von der Kanzlei Davenport Lyons, erweckt diesen Eindruck. Im Rahmen dieses Faxes wird von einem “grundsätzlich profitablen Geschäft” gesprochen, bei dem jedoch keiner der Teilnehmer andere mit Kosten “belästigt”. Daraus lässt sich unter Umständen ableiten, dass die geforderten Anwaltsgebühren nie wirklich entstanden sind. Die Gründe dafür sind unklar. Am wahrscheinlichsten wäre wohl eine pauschale Vereinbarung zwischen Rechteinhaber und Kanzlei.
Von rechtskundiger Seite wurde inzwischen ausgeführt, dass sich die Kanzlei Kornmeier möglicherweise strafbar gemacht haben könnte. Das ausführliche Interview mit Fachanwalt Stadler findet sich hier. Aus diesem Grunde sahen wir uns veranlasst, die zuständige Staatsanwaltschaft (Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen) darüber in Kenntnis zu setzen. Weitere Informationen finden sich in den nachstehenden Artikeln, die im Verlauf der letzten Tage und Wochen publiziert wurden.
Ein Dokument 1000 Mal auszudrucken mit Unterschrift und es pauschal an viele “Sünder†rauszuschicken, klingt für mich jetzt nicht nach einem extrem großen Aufwand. Wobei ich da natürlich auch täuschen kann. Trotzdem bin ich gespannt, wie die Sache ausgeht.
Quelle: gulli.com