Beitrag aus der SZ:
Nach Körperverletzung kommen zwei Männer mit Wiedergutmachung davon.
Zur Wiedergutmachung des Schadens, zum Ersatz von Arztkosten und zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit hat das Görlitzer Amtsgericht zwei junge Görlitzer (19, 25) verurteilt. Oliver W. und Marco H. waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Den polizeilichen Ermittlungen nach waren W. und H. an einem Tag im Februar stark angetrunken vom Untermarkt zum Obermarkt unterwegs. Etwa zur gleichen Zeit schlossen zwei andere junge Männer ihr Ladenlokal ab. Als sie die beiden grölenden und randalierenden Leute ankommen sahen, blieben sie in ihrem Lokal. Dennoch kam es zwischen den vier Männern dann zu einer Auseinandersetzung. Gemeinschaftlich gingen die beiden Täter auf die Gewerbetreibenden los, schlugen sie und traten mit Springerstiefeln auf sie ein. Die Geschädigten trugen Hämatome davon, und einer litt lange an schwerer Atemnot.Vor dem Amtsgericht waren die Täter weitestgehend geständig. Da beide bisher nicht vorbestraft waren und sich kurz nach der Tat bei den Geschädigten entschuldigten, wirkte sich das auch positiv auf die Höhe des Strafmaßes aus.
Zum Vergleich was es gibt wenn man Software falsch verkauft. Fünfeinhalb Jahre Haft für Raubkopierer
Damit ist wohl klar das Raubkopieren viel härter bestraft wird, als spontanes Leute zusammenschlagen.
Unfassbar!
Bei den milden Strafen wundert es mich nun auch nicht mehr, dass die Jugend immer brutaler wird. Wahrscheinlich ist es noch cool, unter der Jugend, wenn man mal zu gemeinnütziger Arbeit verknackt wurde.
Hallo. Magst du mir bitte sagen, wie dein Theme heißt? Ich würde es gerne auch für meine Seite verwenden. danke im Voraus.
Hallo Sandra,
Es handelt sich hier um das Kubriktheme was ein “bischen” abgeändert ist und mit komplett anderen Grafiken verwendet wird.