Drei junge Leute in Augsburg wollten über eine registrierte Domain mit dem Namen augsburgr.de bloggen und fragten in ihrer Heimatstadt an, ob diese damit einverstanden sei. Der Initiator der Registrierung, ein 25-Jähriger, erhielt daraufhin eine Rechnung der Stadt über 1.890 Euro.
Die Stadt Augsburg sehe sich durch diese Domain einer Verletzung ihres Namensrechts ausgesetzt. Wie der zuständige Rechtsanwalt des Oberbürgermeisters der Stadt auf Anfrage mitteilte, habe der Blogger-Initiator vorher nicht um Erlaubnis gefragt.
Dass durch diesen Schnellschuss der Stadt dem Blogger hohe Anwaltskosten entstanden sind, sieht der Jurist als “angemessen” an. Und dies, obwohl es zuvor zu keiner Rückfrage per E-Mail kam. Zudem ist der angesetzte Streitwert von 50.000 Euro vertretbar und überaus “moderat”, meinte der Jurist.
Quelle: spiegel.de


[...] die Sache zur News zu werden – rechtsanwaltlicher Abmahnung samt deftiger Kostennote in Höhe von 1890 Euro (Streitwert 50.000 [...]